Tierschutz
Gemeinden müssen für Pflege aufkommen
Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat am Dienstag entschieden, dass Gemeinden bei aufgefundenen Tieren für die Pflege aufkommen müssen. Ob die Tiere ausgesetzt wurden, entlaufen oder entflogen seien, spiele dabei keine Rolle. Ein Tierschutzverein hatte vor kurzem geklagt, da die Gemeinde nicht die Kosten für zwei abgegebene Tiere übernehmen wollte.
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